intentio contra bonum prolis; lack of due discretion, Clifton, 11.05.1988
Eheschließungsdatum: Juli 1973 in der katholischen Kirche mit Dispens vom Hindernis der Religionsverschiedenheit. Zwei Jahre nach der Eheschließung verlässt ihn seine Frau, um mit einem anderen Mann zusammen zu leben. - Er reicht Nichtigkeitsklage aufgrund mangelnden Urteilsvermögens ein. Die Zeugen...
Main Author: | |
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Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
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Published: |
1988
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In: |
Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Year: 1988, Volume: 24, Pages: 25-28 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Jurisdiction
B Marriage law B Simulation B Descendant B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1101, §2 B defectus discretionis iudicii B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §2 B Eheschließungsunfähigkeit |
Summary: | Eheschließungsdatum: Juli 1973 in der katholischen Kirche mit Dispens vom Hindernis der Religionsverschiedenheit. Zwei Jahre nach der Eheschließung verlässt ihn seine Frau, um mit einem anderen Mann zusammen zu leben. - Er reicht Nichtigkeitsklage aufgrund mangelnden Urteilsvermögens ein. Die Zeugenaussagen bestätigen ein Persönlichkeitsbild, das von Unreife geprägt ist. Hinzu kommt eine nachweisliche Abneigung gegen die Gründung einer Familie, durch die die Beklagte sich in ihrer Freiheit begrenzt fühlen würde. - Folglich fällt das Gericht ein AFFIRMATIVES Urteil zu den Klagegründen "mangelndes Urteilsvermögen" und "Ausschluss der Nachkommenschaft" seitens der Beklagten |
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Contains: | Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
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