intentio contra bonum prolis; lack of due discretion, Clifton, 11.05.1988

Eheschließungsdatum: Juli 1973 in der katholischen Kirche mit Dispens vom Hindernis der Religionsverschiedenheit. Zwei Jahre nach der Eheschließung verlässt ihn seine Frau, um mit einem anderen Mann zusammen zu leben. - Er reicht Nichtigkeitsklage aufgrund mangelnden Urteilsvermögens ein. Die Zeugen...

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Bibliographic Details
Main Author: Buckley, James Joseph 1947- (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: 1988
In: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Year: 1988, Volume: 24, Pages: 25-28
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Marriage law
B Simulation
B Descendant
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1101, §2
B defectus discretionis iudicii
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §2
B Eheschließungsunfähigkeit
Description
Summary:Eheschließungsdatum: Juli 1973 in der katholischen Kirche mit Dispens vom Hindernis der Religionsverschiedenheit. Zwei Jahre nach der Eheschließung verlässt ihn seine Frau, um mit einem anderen Mann zusammen zu leben. - Er reicht Nichtigkeitsklage aufgrund mangelnden Urteilsvermögens ein. Die Zeugenaussagen bestätigen ein Persönlichkeitsbild, das von Unreife geprägt ist. Hinzu kommt eine nachweisliche Abneigung gegen die Gründung einer Familie, durch die die Beklagte sich in ihrer Freiheit begrenzt fühlen würde. - Folglich fällt das Gericht ein AFFIRMATIVES Urteil zu den Klagegründen "mangelndes Urteilsvermögen" und "Ausschluss der Nachkommenschaft" seitens der Beklagten
Contains:Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland