intentio contra bonum prolis; lack of due discretion; inability, Galway, 22.12.1987

Eheschließungsdatum: Dezember 1972 (zwischen einem katholischen Iren und einer katholischen Nord-Italienerin). Nach einer Abtreibung heiratet das Paar auf Wunsch vornehmlich des Mannes, der seine Frau nach Italien begleiten möchte. Der Kläger beschuldigt seine Frau, niemals Kinder haben zu wollen un...

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Bibliographic Details
Main Author: Murphy, Patrick (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: 1988
In: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Year: 1988, Volume: 24, Pages: 11-16
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Eheführungsunfähigkeit
B Marriage law
B Simulation
B Descendant
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1101, §2
B Psyche
B defectus discretionis iudicii
B Marriage
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §2
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §3
B Eheschließungsunfähigkeit
Description
Summary:Eheschließungsdatum: Dezember 1972 (zwischen einem katholischen Iren und einer katholischen Nord-Italienerin). Nach einer Abtreibung heiratet das Paar auf Wunsch vornehmlich des Mannes, der seine Frau nach Italien begleiten möchte. Der Kläger beschuldigt seine Frau, niemals Kinder haben zu wollen und nichts für eine harmonische Beziehung getan zu haben, da sie nach der Eheschließung noch viel unterwegs gewesen ist, während er in Mailand arbeitete. Die Aussagen der Beklagten bestätigen, dass sie nicht nur zeitlich begrenzt, sondern für die gesamte Dauer ihrer Ehe keine Kinder haben wolle (sie ließ die Abtreibung ohne Wissen ihres späteren Mannes vornehmen). Ebenso hält das Gericht mangelndes Urteilsvermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung bei beiden Parteien für erwiesen. NEGATIVE wird hingegen zum Klagegrund der Eheunfähigkeit entschieden
Contains:Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland