Absetzung einer Fernsehsendung wegen Verletzung religiöser Empfindungen, Urteil vom 14.09.1984 - 1 L 116/84

Für das Begehren, eine Fernsehsendung im Hinblick auf die "religiösen Empfindungen eines Großteils der Bevölkerung" zu verbieten, ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben. Aus den für die einzelne Fernsehanstalt geltenden Vorschriften erwächst einem Privaten keine Kontrollbefugnis in Gestalt e...

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Main Author: VG Mainz (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 1990
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1990, Volume: 22, Pages: 200-204
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Religious freedom
B Germany
Description
Summary:Für das Begehren, eine Fernsehsendung im Hinblick auf die "religiösen Empfindungen eines Großteils der Bevölkerung" zu verbieten, ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben. Aus den für die einzelne Fernsehanstalt geltenden Vorschriften erwächst einem Privaten keine Kontrollbefugnis in Gestalt eines subjektiv-öffentlichen Rechts zu Einflussnahme auf das Sendeprogramm. Zur Frage einer Verletzung der Glaubens- und Gewissensfreiheit des Zuschauers durch einen Fernsehbeitrag
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946