Wahlkampfpolemik gegen Mitgliedschaft eines Kandidaten in religiöser Vereinigung, Urteil vom 24.06.1986 - Ss 84-85/86

Leitsatz: Zur Frage, in welchem Umfang Wahlkampfpolemik gegen die Mitgliedschaft eines Kandidaten in religiösen Vereinigungen (hier: Opus Dei) durch Wahrnehmung berechtigter Interessen gedeckt sei. - Das Gericht wertet die Darstellungen auf Plakaten, Handzetteln und "Scheinheiligen Adventskalen...

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Corporate Author: Nordrhein-Westfalen, Oberlandesgericht, Köln (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 1990
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1990, Volume: 24, Pages: 151-157
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Opus Dei
Description
Summary:Leitsatz: Zur Frage, in welchem Umfang Wahlkampfpolemik gegen die Mitgliedschaft eines Kandidaten in religiösen Vereinigungen (hier: Opus Dei) durch Wahrnehmung berechtigter Interessen gedeckt sei. - Das Gericht wertet die Darstellungen auf Plakaten, Handzetteln und "Scheinheiligen Adventskalendern" als tatbestandsmäßige Beleidigung eines Oberbürgermeisters, der Mitglied des Opus Dei ist. Das AG wertete das Verhalten der Angeklagten jedoch als gerechtfertigt im Sinne von § 193 StGB. Sie hätten Einfluss auf die Meinungsbildung im Wahlkampf nehmen wollen. In der gegebenen Situation (Fernsehvorwürfe gegen das Opus Dei, Bekanntwerden der Mitgliedschaft des OB und sein Schweigen dazu) sei das Werteurteil der Scheinheiligkeit noch zulässig gewesen. Die Revision der Staatsanwaltschaft wird verworfen
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946