Unterschiedliche Förderung freier und kirchlicher Träger privater Sonderschulen für Erziehungsschwierige, Urteil vom 11. 04.1986 - 7 C 13.84

Leitsatz: Es verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz, dass in Bayern der notwendige Schulaufwand den freien Trägern privater Sondervolksschulen für Erziehungsschwierige nur zu 80 v. H. ersetzt wird und eine weitergehende Förderung im Ermessen der Behörde steht, während kirchlichen Trägern derartige...

全面介绍

Saved in:  
书目详细资料
企业作者: Deutschland. VerfasserIn (Author)
格式: Print 文件
语言:German
Check availability: HBZ Gateway
Journals Online & Print:
载入...
Interlibrary Loan:Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany)
出版: 1990
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1990, 卷: 24, Pages: 109-113
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B 学校
B 司法判决
实物特征
总结:Leitsatz: Es verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz, dass in Bayern der notwendige Schulaufwand den freien Trägern privater Sondervolksschulen für Erziehungsschwierige nur zu 80 v. H. ersetzt wird und eine weitergehende Förderung im Ermessen der Behörde steht, während kirchlichen Trägern derartiger Schulen aufgrund staatsvertraglicher Regelungen ein Rechtsanspruch auf volle Förderung zusteht
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946