Unterschiedliche Förderung freier und kirchlicher Träger privater Sonderschulen für Erziehungsschwierige, Urteil vom 11. 04.1986 - 7 C 13.84
Leitsatz: Es verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz, dass in Bayern der notwendige Schulaufwand den freien Trägern privater Sondervolksschulen für Erziehungsschwierige nur zu 80 v. H. ersetzt wird und eine weitergehende Förderung im Ermessen der Behörde steht, während kirchlichen Trägern derartige...
Published in: | Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 |
---|---|
Corporate Author: | |
Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
de Gruyter
1990
|
In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1990, Volume: 24, Pages: 109-113 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Jurisdiction
B School |
Summary: | Leitsatz: Es verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz, dass in Bayern der notwendige Schulaufwand den freien Trägern privater Sondervolksschulen für Erziehungsschwierige nur zu 80 v. H. ersetzt wird und eine weitergehende Förderung im Ermessen der Behörde steht, während kirchlichen Trägern derartiger Schulen aufgrund staatsvertraglicher Regelungen ein Rechtsanspruch auf volle Förderung zusteht |
---|---|
ISSN: | 0340-8760 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
|