Unzulässiger Zusatz in Kirchenaustrittserklärung, Beschluss vom 06.03.1986 - 7 T 43/86
Leitsatz: Ein mit einer Kirchenaustrittserklärung verbundener Zusatz des Inhalts, den kirchenrechtlichen Verpflichtungen "aus freien Stücken" nachkommen zu wollen, ist als unzulässiger Vorbehalt anzusehen und rechtfertigt die Rücknahme einer bereits erteilten Austrittbescheinigung. Das AG...
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Формат: | Print Статья |
Язык: | Немецкий |
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Interlibrary Loan: | Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany) |
Опубликовано: |
1990
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В: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Год: 1990, Том: 24, Страницы: 70-72 |
Индексация IxTheo: | SB Каноническое право |
Другие ключевые слова: | B
Уход из церкви
B Судопроизводство (мотив) |
Итог: | Leitsatz: Ein mit einer Kirchenaustrittserklärung verbundener Zusatz des Inhalts, den kirchenrechtlichen Verpflichtungen "aus freien Stücken" nachkommen zu wollen, ist als unzulässiger Vorbehalt anzusehen und rechtfertigt die Rücknahme einer bereits erteilten Austrittbescheinigung. Das AG hat die aufgrund obiger Sachlage ausgestellte Austrittbescheinigung eingezogen, weil diese entgegen § 3 Abs. 4 NW KiAustrG erteilt worden sei. Die Beschwerde beim LG hat keinen Erfolg |
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ISSN: | 0340-8760 |
Второстепенные работы: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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