Unzulässiger Zusatz in Kirchenaustrittserklärung, Beschluss vom 06.03.1986 - 7 T 43/86

Leitsatz: Ein mit einer Kirchenaustrittserklärung verbundener Zusatz des Inhalts, den kirchenrechtlichen Verpflichtungen "aus freien Stücken" nachkommen zu wollen, ist als unzulässiger Vorbehalt anzusehen und rechtfertigt die Rücknahme einer bereits erteilten Austrittbescheinigung. Das AG...

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Collectivité auteur: Nordrhein-Westfalen. VerfasserIn Bochum (Auteur)
Type de support: Imprimé Article
Langue:Allemand
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Interlibrary Loan:Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany)
Publié: 1990
Dans: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Année: 1990, Volume: 24, Pages: 70-72
Classifications IxTheo:SB Droit canonique
Sujets non-standardisés:B Jurisprudence
B Sortie de l’Église
Description
Résumé:Leitsatz: Ein mit einer Kirchenaustrittserklärung verbundener Zusatz des Inhalts, den kirchenrechtlichen Verpflichtungen "aus freien Stücken" nachkommen zu wollen, ist als unzulässiger Vorbehalt anzusehen und rechtfertigt die Rücknahme einer bereits erteilten Austrittbescheinigung. Das AG hat die aufgrund obiger Sachlage ausgestellte Austrittbescheinigung eingezogen, weil diese entgegen § 3 Abs. 4 NW KiAustrG erteilt worden sei. Die Beschwerde beim LG hat keinen Erfolg
ISSN:0340-8760
Contient:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946