Sammlungstätigkeit einer kirchengemeinde, Konkurrenzschutz, Urteil vom 08.01.1986 - 19 O 789/85

Leitsatz: Wer von mehreren Konkurrenten (hier: Kirchengemeinde und Gewerbetreibender) als erster für einen bestimmten Termin eine Sammlung ankündigt und diese auch durch finanzielle und andere Aufwendungen vorbereitet, hat damit ein absolut geschütztes Recht geschaffen, das es anderen Konkurrenten v...

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Published in:Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Corporate Author: Nordrhein-Westfalen, Landgericht, Essen (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 1990
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Collection
Description
Summary:Leitsatz: Wer von mehreren Konkurrenten (hier: Kirchengemeinde und Gewerbetreibender) als erster für einen bestimmten Termin eine Sammlung ankündigt und diese auch durch finanzielle und andere Aufwendungen vorbereitet, hat damit ein absolut geschütztes Recht geschaffen, das es anderen Konkurrenten verbietet, zum gleichen Zeitpunkt an gleicher Stelle eine im wesentlichen gleiche Sammlung zu veanstalten. - Der Widerspruch eines gewerblichen Altkleidersammlers gegen eine einstweilige Verfügung, die ihm eine Sammlung in einer bestimmten katholischen Pfarrei untersagt, hat keinen Erfolg
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946