Kirchensteuerpflicht katholischer Ausländer, Urteil vom 08.03.1985 - VG 10 A 552/83

Eine katholische Französin gibt nach der Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland ihre Konfession nicht an. 1982 bittet die Kirchensteuerstelle des Finanzamtes um Klärung. Die Klägerin erklärt, der katholischen Kirche von Frankreich anzugehören und beantragt Befreiung von der deutschen Kirchen...

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Corporate Author: Berlin, Verwaltungsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 1990
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1990, Volume: 23, Pages: 30-33
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Church tax
Description
Summary:Eine katholische Französin gibt nach der Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland ihre Konfession nicht an. 1982 bittet die Kirchensteuerstelle des Finanzamtes um Klärung. Die Klägerin erklärt, der katholischen Kirche von Frankreich anzugehören und beantragt Befreiung von der deutschen Kirchensteuer. Kurz danach erklärt sie ihren Austritt aus der Kirche. Der Widerspruch gegen die 1982 erlassenen Kirchensteuerbescheide für 1977 - 1982 wird abgelehnt. Das VG hat über den Antrag zu entscheiden, die Bescheide aufzuheben oder hilfsweise das beklagte Bistum zu verpflichten, die festgesetzte Kirchensteuer aus Billigkeitsgründen auf null DM abzusetzen. Die Klage wird abgewiesen! Leitsatz: Kennt ausländisches Recht keinen förmlichen Kirchenaustritt, ist die Frage der Kirchenzugehörigkeit in der Bundesrepublik Deutschland nach den tatsächlichen Umständen zu beantworten. Deuten sie darauf hin, dass eine Person in ihrer Heimat nach der katholischen Kirche angehörte, ist sie nach Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland bis zu einem förmlichen Austritt kirchensteuerpflichtig
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946