Impotence; inability, Westminster, 27.11.1986

Eheschließungsdatum: Dezember 1979. Vor der Eheschließung war beiden Parteien bekannt, dass die Klägerin keine Kinder würde haben können, da sie von der Geburt an keine Gebärmutter bzw. keine Vagina besaß. Aus diesem Grund wurde der Klägerin schon vor der Ehe eine künstliche Vagina mit Erfolg einges...

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Bibliographic Details
Main Author: Brockie, Michael (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: 1988
In: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Year: 1988, Volume: 24, Pages: 56-59
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Eheführungsunfähigkeit
B Jurisdiction
B Homosexuality
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1084
B Impotency
B Psyche
B Marriage
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §3
B Eheschließungsunfähigkeit
Description
Summary:Eheschließungsdatum: Dezember 1979. Vor der Eheschließung war beiden Parteien bekannt, dass die Klägerin keine Kinder würde haben können, da sie von der Geburt an keine Gebärmutter bzw. keine Vagina besaß. Aus diesem Grund wurde der Klägerin schon vor der Ehe eine künstliche Vagina mit Erfolg eingesetzt. Damit wurde Geschlechtsverkehr in dieser Ehe ermöglicht. Die Ehe zerbrach später an homosexuellen Aktivitäten seitens des Mannes. - Die Klägerin begründet ihren Antrag auf Nichtigerklärung ihrer Ehe folglich mit ihrer eigenen Impotenz bzw. mit der Eheführungsunfähigkeit ihres Mannes, bedingt durch seine Homosexualität. Zum Klagegrund der Impotenz fällt das Gericht ein AFFIRMATIVES Urteil, da die Einsetzung der künstlichen Vagina erst nach der Eheschließung erfolgt ist, was eine Erneuerung des Konsenses zur Gültigkeit erfordert hätte. Bezüglich des Klagegrundes der Eheführungsunfähigkeit stellt ein Arzt in seinem Gutachten die homosexuelle Veranlagung des Beklagten schon vor dem Zeitpunkt seiner Eheschließung fest, womit auch zu diesem Klagegrund ein AFFIRMATIVES Urteil gefällt wird
Contains:Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland