metus, Regionalgericht Umbro, 29.11.1989

Hochzeit 06.07.1986; Klageschrift 03.02.1989 wegen metus reverentialis. Ein kurzer Rechtsteil geht auf die Klauseln des can. 1103 ein. Der Faktenteil zeigt eine gut katholische Familie, in der die Mutter das Sagen hat, Die Tochter wird sehr streng erzogen und als herauskommt, dass sie einen Freund h...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Capezzali (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: 1990
In: Il diritto ecclesiastico
Jahr: 1990, Band: 101, Heft: 2, Seiten: 35-43
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Eherecht
B Ehe
B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 1103
B Rechtsprechung
B Ehrfurchtszwang
Beschreibung
Zusammenfassung:Hochzeit 06.07.1986; Klageschrift 03.02.1989 wegen metus reverentialis. Ein kurzer Rechtsteil geht auf die Klauseln des can. 1103 ein. Der Faktenteil zeigt eine gut katholische Familie, in der die Mutter das Sagen hat, Die Tochter wird sehr streng erzogen und als herauskommt, dass sie einen Freund hat, wird mit allem moralischen und finanziellen Druck auf die Heirat hingewirkt. Die Richter bescheinigen der Klägerin, in einem unlösbaren Dilemma gewesen zu sein. Es ist als erwiesen anzusehen, dass sie eine Aversion gegen die Heirat hatte, aber keinen Ausweg fand. Der Turnus urteilt positiv
ISSN:0391-2191
Enthält:Enthalten in: Il diritto ecclesiastico