Lack of due discretion, Hexham, New Castle

Eheschließungsdatum: Oktober 1969. Die Eheschließung fand nach dreimonatiger Bekanntschaft auf Drängen des Beklagten statt. Die Klägerin fühlte sich unter Druck gesetzt und gab diesem nach. Die Ehe ist gekennzeichnet durch außereheliche Verhältnisse auf beiden Seiten, stärker jedoch auf seiten des M...

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Bibliographic Details
Main Author: Zielinski, Paul (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: 1988
In: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Year: 1988, Volume: 24, Pages: 110-111
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Marriage law
B defectus discretionis iudicii
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §2
B Eheschließungsunfähigkeit
Description
Summary:Eheschließungsdatum: Oktober 1969. Die Eheschließung fand nach dreimonatiger Bekanntschaft auf Drängen des Beklagten statt. Die Klägerin fühlte sich unter Druck gesetzt und gab diesem nach. Die Ehe ist gekennzeichnet durch außereheliche Verhältnisse auf beiden Seiten, stärker jedoch auf seiten des Mannes. Diese begründen auch die endgültige Trennung der Ehegatten. Die Klägerin klägt auf Nichtigkeit der Ehe aufgrund des mangelnden Urteilsvermögen seitens ihres Mannes. Das Gericht urteilt AFFIRMATIVE
Contains:Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland