Westminster, 28.01.1988

Eheschließungsdatum: Juli 1965. Der Kläger, der inzwischen eine zweite Ehe (zivilrechtlich) geschlossen hat, heiratete die drei Jahre ältere Beklagte, die zum Zeitpunkt der Eheschließung vier Kinder von früheren Liebhabern hatte. Das jüngste dieser Kinder wurde von ihrem Mann adoptiert. Neben den üb...

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Bibliographic Details
Main Author: Ardagh, Walter (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: 1988
In: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Year: 1988, Volume: 24, Pages: 101-104
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Eheführungsunfähigkeit
B Marriage law
B Psyche
B defectus discretionis iudicii
B Marriage
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §2
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §3
B Eheschließungsunfähigkeit
Description
Summary:Eheschließungsdatum: Juli 1965. Der Kläger, der inzwischen eine zweite Ehe (zivilrechtlich) geschlossen hat, heiratete die drei Jahre ältere Beklagte, die zum Zeitpunkt der Eheschließung vier Kinder von früheren Liebhabern hatte. Das jüngste dieser Kinder wurde von ihrem Mann adoptiert. Neben den üblichen Problemen, die sich aufgrund seiner Zugehörigkeit zur Royal Air Force ergaben, spielte die Beziehung zu seiner jetzigen Frau eine entscheidende Rolle für das Auseinanderbrechen der ersten Ehe. Der Kläger reicht nun Nichtigkeitsklage mit der Begründung ein, sie beide hätten zum Zeitpunkt der Eheschließung an mangelndem Urteilvermögen und an psychischer Eheunfähigkeit gelitten. Partei- und Zeugenaussagen sowie psychiatrische Gutachten veranlassen das Gericht zu einem affirmativen Urteil zu beiden Klagegründen (mangelndes Urteilsvermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung, da über die wichtigsten Elemente der Ehe nicht gesprochen worden ist und die Beziehung erst einige Monate alt war; Eheführungsunfähigkeit auf seiten des Klägers, da ihm ein besitzergreifender Charakter mit feststellbaren Persönlichkeitsproblemen zugeschrieben wird; die Beklagte wird nicht für fähig gehalten, eine langdauernde Bindung einzugehen)
Contains:Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland