Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, SignAp, 16.10.1982
Das Urteil soll entscheiden, ob ein Rekurs zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zuzulassen ist und, ob die Wiedereinsetzung selbst zuzugestehen sei. Festgestellt wird: Die Verfolgung eines Nichtigkeitsfalles nach dem Tod eines Gatten widerspricht nicht allgemeinen Grundsätzen des Rechts. Das Ge...
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Format: | Print Article |
Language: | German |
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Published: |
Gregorian & Biblical Press
1983
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In: |
Periodica de re canonica
Year: 1983, Volume: 72, Pages: 113-128 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Jurisdiction
B Restitutio in integrum |
Summary: | Das Urteil soll entscheiden, ob ein Rekurs zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zuzulassen ist und, ob die Wiedereinsetzung selbst zuzugestehen sei. Festgestellt wird: Die Verfolgung eines Nichtigkeitsfalles nach dem Tod eines Gatten widerspricht nicht allgemeinen Grundsätzen des Rechts. Das Gesetz der Kirche und die Rechtsprechung haben bereits klar festgelegt, welche Personen anstelle des Verstorbenen in der Instanzenfolge um die Nichtigerklärung der Ehe bitten können. Insbesondere die Ehe, die durch ein einziges Urteil beurteilt worden ist, kann von neuem angefochten werden, wenn inzwischen ein Rechtsstreit entstanden ist. Hinreichend ist dafür ein Streit vor einer Zivilbehörde. Eine Anfechtung gegen ein Dekret der SRR, das ein bereits gleichlautendes der SRR bestätigt, kann nur dann als außerordentlich zugelassen werden, wenn eine eindeutige Ungerechtigkeit offensichtlich feststeht oder eine Vorschrift des Gesetzes eindeutig vernachlässigt wurde. Die Vernachlässigung muss durch Rechtsprechung und bewährte Interpretation der Lehre festgestellt sein. CIC/1917: 1701, 1733, 1972, 1839, 1904 |
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ISSN: | 2610-9212 |
Contains: | Enthalten in: Periodica de re canonica
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