Warum haben die Komponisten Zuflucht genommen zur Verfassungsbeschwerde gegen § 52 UrhG und verwandte Schutzgesetze

Die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführer gründet auf Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG. Die Vergütungsfreiheit von Kirchenmusik bedeutet nach der Rechtsprechung einen weitgehenden Ausschluss des vermögensrechtlichen Verwertungsrechts, der mit der Eigentumsgarantie des Art 14 Abs. 1 Satz 1 GG nicht über...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Schulze, Erich (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: Musikverlag Alfred Coppenrath 1980
In: Kult und Urheberrecht
Jahr: 1980, Seiten: 9-20
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Urheberrecht
B Musik
Beschreibung
Zusammenfassung:Die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführer gründet auf Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG. Die Vergütungsfreiheit von Kirchenmusik bedeutet nach der Rechtsprechung einen weitgehenden Ausschluss des vermögensrechtlichen Verwertungsrechts, der mit der Eigentumsgarantie des Art 14 Abs. 1 Satz 1 GG nicht übereinstimmt. Der Autor kommentiert die Entscheidung des BVerfG
ISBN:3920191013
Enthält:Enthalten in: Kult und Urheberrecht