Zapp, Hartmut, Kanonisches Eherecht. Begründet von Ulrich Mosiek, Freiburg i. Br. 1983: [Rezension]
Zapps Ausführungen zum Problem nur zivil Verheirateter eröffnen kaum Auswege, der Verweis auf die Pastoral sei ein Verzicht auf eine kirchenrechtliche Lösung. Zapps Behauptung, can. 1071.1 zähle die Trauverbote erschöpfend auf, sei zu relativieren, da can. 1124 ein weiteres Verbot enthalte. Die Ausf...
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Format: | Print Review |
Language: | Undetermined language |
Check availability: | HBZ Gateway |
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Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
Gieseking
1985
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In: |
FamRZ
Year: 1985, Volume: 32, Pages: 242 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Book review
B Marriage |
Summary: | Zapps Ausführungen zum Problem nur zivil Verheirateter eröffnen kaum Auswege, der Verweis auf die Pastoral sei ein Verzicht auf eine kirchenrechtliche Lösung. Zapps Behauptung, can. 1071.1 zähle die Trauverbote erschöpfend auf, sei zu relativieren, da can. 1124 ein weiteres Verbot enthalte. Die Ausführungen zum actus formalis (c. 1086) seien zu knapp. Zur Frage der Delegation von Trauvollmacht seitens Personalpfarren oder -oberhirten hätte Zapp eingehender Stellung nehmen müssen. Der von ihm gebrauchte Begriff "ökumenische Trauung" sei sehr irreführend, da es nur eine katholische oder eine evangelische mit Beteiligung eines je anderen Geistlichen gebe. Der von Zapp benutzte Begriff "Scheidung" für die Auflösung gültiger Ehen findet Hierolds Anerkennung. Insgesamt sei das Buch eine knappe, aber informative Darstellung |
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ISSN: | 0044-2410 |
Contains: | Enthalten in: FamRZ
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