Andersgläubigenzuschlag für Nutzungsrecht an Grabstelle, Urteil vom 13.12.1994 - 1 BA 7/94
1. Für die rechtliche Beurteilung der Gebührenordnung eines konfessionellen Friedhofs ist von maßgeblicher Bedeutung, ob dieser eine Monopolstellung besitzt oder nicht. 2. Bei konfessionellen Friedhöfen ohne Monopolstellung können Gebührenzuschläge für die Bestattung von Personen, die bei ihrem Tod...
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Format: | Print Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
Berliner Wissenschafts-Verlag
1995
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In: |
Kirche & Recht
Year: 1995, Volume: 1, Issue: 3, Pages: 65 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Jurisdiction
B Friedhofsordnung B Gebührenordnung |
Summary: | 1. Für die rechtliche Beurteilung der Gebührenordnung eines konfessionellen Friedhofs ist von maßgeblicher Bedeutung, ob dieser eine Monopolstellung besitzt oder nicht. 2. Bei konfessionellen Friedhöfen ohne Monopolstellung können Gebührenzuschläge für die Bestattung von Personen, die bei ihrem Tod nicht der Kirchengemeinde angehören, sowohl unter dem Gesichtspunkt der gerechten Lastenverteilung als auch unter dem Gesichtspunkt einer begrenzten Verhaltenssteuerung gerechtfertigt sein. 3. Ein Gebührenzuschlag kann insbesondere in Betracht kommen, wenn das durchschnittliche Gebührenniveau auf dem konfessionellen Friedhof deutlich unter dem Gebührenniveau umliegender kommunaler Friedhöfe liegt. Vgl.: NVwZ 14 (1995), 804 |
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Item Description: | = [Fach] 985, S. 15 |
ISSN: | 0947-8094 |
Contains: | Enthalten in: Kirche & Recht
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