Andersgläubigenzuschlag für Nutzungsrecht an Grabstelle, Urteil vom 13.12.1994 - 1 BA 7/94

1. Für die rechtliche Beurteilung der Gebührenordnung eines konfessionellen Friedhofs ist von maßgeblicher Bedeutung, ob dieser eine Monopolstellung besitzt oder nicht. 2. Bei konfessionellen Friedhöfen ohne Monopolstellung können Gebührenzuschläge für die Bestattung von Personen, die bei ihrem Tod...

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Corporate Author: Bremen, Oberverwaltungsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Berliner Wissenschafts-Verlag 1995
In: Kirche & Recht
Year: 1995, Volume: 1, Issue: 3, Pages: 65
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Friedhofsordnung
B Gebührenordnung
Description
Summary:1. Für die rechtliche Beurteilung der Gebührenordnung eines konfessionellen Friedhofs ist von maßgeblicher Bedeutung, ob dieser eine Monopolstellung besitzt oder nicht. 2. Bei konfessionellen Friedhöfen ohne Monopolstellung können Gebührenzuschläge für die Bestattung von Personen, die bei ihrem Tod nicht der Kirchengemeinde angehören, sowohl unter dem Gesichtspunkt der gerechten Lastenverteilung als auch unter dem Gesichtspunkt einer begrenzten Verhaltenssteuerung gerechtfertigt sein. 3. Ein Gebührenzuschlag kann insbesondere in Betracht kommen, wenn das durchschnittliche Gebührenniveau auf dem konfessionellen Friedhof deutlich unter dem Gebührenniveau umliegender kommunaler Friedhöfe liegt. Vgl.: NVwZ 14 (1995), 804
Item Description:= [Fach] 985, S. 15
ISSN:0947-8094
Contains:Enthalten in: Kirche & Recht