Begründungserfordernis für Erhöhung des Heimentgelts gegenüber Selbszahlern, Urteil vom 22.02.1995 - 1 S 505/94

1. Gegenüber dem selbszahlenden Heimbewohner muss der Heimträger seine Erklärung über eine Entgelterhöhung auch dann begründen, wenn er von der Möglichkeit des § 4 c Abs. 3 Satz 2 HeimG Gebrauch macht, auf die Höhe der vom Sozialhilfeträger für vergleichbare Leistungen übernommenen Kosten Bezug zu n...

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Main Author: LG Gießen (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Berliner Wissenschafts-Verlag 1995
In: Kirche & Recht
Year: 1995, Volume: 1, Issue: 4, Pages: 59
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Heimgesetz
B Gebührenordnung
Description
Summary:1. Gegenüber dem selbszahlenden Heimbewohner muss der Heimträger seine Erklärung über eine Entgelterhöhung auch dann begründen, wenn er von der Möglichkeit des § 4 c Abs. 3 Satz 2 HeimG Gebrauch macht, auf die Höhe der vom Sozialhilfeträger für vergleichbare Leistungen übernommenen Kosten Bezug zu nehmen. 2. Eine Erhöhung des Entgelts ist ungeachtet dessen Angemessenheit nur im Rahmen der Veränderung der Bemessungsgrundlage zulässig. 3. Zu den Anforderungen an die Begründungspflicht nach § 4 c Abs. 3 HeimG (Leitsätze der Redaktion der NJW). Vgl.: NJW 48 (1995), 2929
Item Description:= [Fach] 985, S. 19
ISSN:0947-8094
Contains:Enthalten in: Kirche & Recht