Entzug der Rechtsfähigkeit für Untergliederung der Scientology, Urteil vom 02.08.1995 - 1S 438/94
1. Verfolgt ein eingetragener Verein nach seinem Selbstverständnis religöse Zwecke, so kann ihm auch bei überwiegender wirtschaftlicher Tätigkeit die Rechtsfähigkeit nach § 943 Abs. 2 BGB nur entzogen werden, wenn er keine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft ist oder wenn die religiösen oder...
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Format: | Print Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
Berliner Wissenschafts-Verlag
1996
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In: |
Kirche & Recht
Year: 1996, Volume: 2, Pages: 129 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Jurisdiction
B Scientology |
Summary: | 1. Verfolgt ein eingetragener Verein nach seinem Selbstverständnis religöse Zwecke, so kann ihm auch bei überwiegender wirtschaftlicher Tätigkeit die Rechtsfähigkeit nach § 943 Abs. 2 BGB nur entzogen werden, wenn er keine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft ist oder wenn die religiösen oder weltanschaulichen Lehren nur als Vorwand zur Verfolgung wirtschaftlicher Zwecke dienen. 2. Es ist Aufgabe der Behörde festzustellen, ob der eingetragene Verein entgegen seinem Selbstverständnis keine Religionsgemeinschaft ist oder die religiösen oder weltanschaulichen Lehren nur als Vorwand zur Verfolgung wirtschaftlicher Zwecke dienen. Fehlt es an diesen Feststellungen, so ist es nicht Aufgabe des Gerichts, anstelle der Behörde die Religionseigenschaft abschließend zu klären, (hier entschieden für "Verein Neue Brücke", einer Untergliederung der Scientology-Kirche) |
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Item Description: | = [Fach] 985, S. 23 |
ISSN: | 0947-8094 |
Contains: | Enthalten in: Kirche & Recht
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