Ehrfurchtszwang, Rota Romana, 13.02.1982
Instruktion "Provida Mater". Obwohl ihre Klage in drei (polnischen) Instanzen abgelehnt wurde, wandte sich die Klägerin an die Rota in der Überzeugung, dass ihre Ehe wegen Ehrfurchtszwangs nichtig sei und sie Enwände gegen die Urteile hatte sowie zwei neue Zeugen beibringen konnte. Die Rot...
Main Author: | |
---|---|
Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
Monitor Ecclesiasticus
1982
|
In: |
Monitor ecclesiasticus
Year: 1982, Volume: 107, Pages: 437-447 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Jurisdiction
B Fear B Marriage law B Compulsion B Catholic church Rota Romana |
Summary: | Instruktion "Provida Mater". Obwohl ihre Klage in drei (polnischen) Instanzen abgelehnt wurde, wandte sich die Klägerin an die Rota in der Überzeugung, dass ihre Ehe wegen Ehrfurchtszwangs nichtig sei und sie Enwände gegen die Urteile hatte sowie zwei neue Zeugen beibringen konnte. Die Rota stellt in ihrem Urteil grundsätzlich fest, dass nach can. 1903 CIC/1917 und Provida Mater Art. 217 § 3 eine erneute Klagevorbringung möglich ist, wenn neue Argumente gegen das Urteil vorgebracht worden sind, anhand dieser das Urteil erneut überprüft werden muss. Zum Klagegrund Furcht und Zwang werden Beispiele angeführt und der Schluss gezogen, dass - angesichts der schweren Überprüfbarkeit häuslicher Verhältnisse - je größer die Abneigung gegen die Ehe ist, desto stärker ist der Zwang der Eltern zu vermuten. Der "In facto"-Teil zeigt die Ausführung dieser These beispielhaft auf. can. 1903 CIC/1917; can. 1087.1 CIC/1917 |
---|---|
ISSN: | 0026-976X |
Contains: | Enthalten in: Monitor ecclesiasticus
|