Eheführungsunfähigkeit, Rota Romana, 09.05.1980
II. Vaticanum, Gaudium et Spes 48; 49; Johannes Paul II., Ansprache an die Rota, 17.02.1979. Serrano nützt dieses Verfahren, das "ob defectum consensus" angestrengt wurde, zu einer ausführlichen Auseinandersetzung mit der psychischen Eheunfähigkeit. Angesprochen werden die Frage nach dem I...
1. VerfasserIn: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Nichtbestimmte Sprache |
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Veröffentlicht: |
Monitor Ecclesiasticus
1981
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In: |
Monitor ecclesiasticus
Jahr: 1981, Band: 106, Seiten: 167-189 |
IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Eheführungsunfähigkeit
B Katholische Kirche Rota Romana B Rechtsprechung |
Zusammenfassung: | II. Vaticanum, Gaudium et Spes 48; 49; Johannes Paul II., Ansprache an die Rota, 17.02.1979. Serrano nützt dieses Verfahren, das "ob defectum consensus" angestrengt wurde, zu einer ausführlichen Auseinandersetzung mit der psychischen Eheunfähigkeit. Angesprochen werden die Frage nach dem Inhalt des Konsensobjekts, das Recht als interpersonale Beziehung, die Fähigkeit zur Erfüllung des Konsensobjekts bzw. zur Verwirklichung einer interpersonalen Beziehung (Fähigkeit zur Wahrnehmung [perceptio] als Voraussetzung des gegenseitigen Schenkens und Annehmens), die Bewertung eines unüberlegten Eheschlusses (vehementionibus trahi passionibus), die Beachtung des Partners bzw. der Geschichte des Beklagten bei der Bewertung der Ehefähigkeit. Serrano betont die Selbständigkeit der Nichtigkeitsgründe: unfähig zur Willenseinigung; unfähig zur Wahrnehmung und Beurteilung der ehelichen Pflichten; unfähig zur Übernahme bzw. Erfüllung der ehelichen Pflichten. Letzteres setzt die Unheilbarkeit der Unfähigkeit voraus. Bevor er sich mit der Bewertung von Psychopathien in der Psychologie und der Rechtsprechung der Rota beshäftigt, zeigt Serrano die Bedeutung der jeweiligen Zeit und Kultur für die Einschätzung der Ehefähigkeit auf. can. 1081 CIC/1917 |
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ISSN: | 0026-976X |
Enthält: | Enthalten in: Monitor ecclesiasticus
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