Nichtigkeitsbeschwerde, Rota Romana, 15.12.1979

CIC-Reformkommission, Schema "De matrimonio", can. 55. Wegen formaler Mängel des Urteils in der ersten Instanz, das nach den amerikanischen Richtlinien gefällt und nicht in die zweite Instanz überwiesen wurde, rollt die Rota einen Fall von mangelndem Urteilsvermögen erneut auf. Im "In...

Full description

Saved in:  
Bibliographic Details
Main Author: Colagiovanni, Emilio (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
Check availability: HBZ Gateway
Journals Online & Print:
Drawer...
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Monitor Ecclesiasticus 1980
In: Monitor ecclesiasticus
Year: 1980, Volume: 105, Pages: 53-63
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Marriage law
B Catholic church Rota Romana
B defectus discretionis iudicii
B Eheschließungsunfähigkeit
Description
Summary:CIC-Reformkommission, Schema "De matrimonio", can. 55. Wegen formaler Mängel des Urteils in der ersten Instanz, das nach den amerikanischen Richtlinien gefällt und nicht in die zweite Instanz überwiesen wurde, rollt die Rota einen Fall von mangelndem Urteilsvermögen erneut auf. Im "In iure"-Teil wird zunächst auf die unterschiedliche Terminologie bei deutschen und angloamerikanischen Psychiatern hingewiesen, wobei die eheverhindernden Sachverhalte oftmals gleich eingeschätzt werden. Der Ponens unterlässt es auch nicht, die Frage nach der Bestimmbarkeit von psychischer (A)Normalität zu stellen, begrüßt die Beachtung der psychischen Eheunfähigkeit, bei der CIC-Reform und hebt hervor, wie wichtig die Beachtung äußerer Einflüsse auf den Willen und die Einschätzung der Ehe beim Eheschließenden sind. Der "In facto"-Teil beinhaltet die Interpretation eines psychosexuellen Defekts als Konsensmangel. Im Übrigen wird das Urteil der ersten Instanz als rechtskräftig anerkannt. can. 1804.1 CIC/1917
ISSN:0026-976X
Contains:Enthalten in: Monitor ecclesiasticus