Impotence, Dublin, Regionalgericht, 16.04.1987

Die Eheschließung der Parteien fand 1978 statt. Nachdem keine Schwangerschaft eintrat, konsultierte die Klägerin den Arzt. Später wurde festgestellt, dass das Problem auf seiten des Beklagten lag ("retrograde ejaculation"). Daraufhin adoptierte das Paar 2 Kinder; die Klägerin wurde jedoch...

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主要作者: McGrath, Aidan (Author)
格式: Print Article
語言:Undetermined language
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出版: 1987
In: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Year: 1987, 卷: 23, Pages: 65-70
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B 性無能
B 天主教會 Codex iuris canonici 1983. can. 1084
B 婚姻法
B 司法判決
實物特徵
總結:Die Eheschließung der Parteien fand 1978 statt. Nachdem keine Schwangerschaft eintrat, konsultierte die Klägerin den Arzt. Später wurde festgestellt, dass das Problem auf seiten des Beklagten lag ("retrograde ejaculation"). Daraufhin adoptierte das Paar 2 Kinder; die Klägerin wurde jedoch aufgrund der Situation krank (1962). Im Oktober 1982 trennte sich das Paar endgültig. Am 29.07.1986 reichte die Klägerin Nichtigkeitsklage aus dem einzigen Grund der Impotenz seitens ihres Mannes ein. Anhand der ärztlichen Untersuchungsbefunde wird deutlich, dass "impotentia coeundi" in dem Sinne vorliegt, dass der Beklagte zu keiner Ejakulation fähig ist. Deshalb urteilt das Gericht AFFIRMATIVE
Contains:Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland