intentio contra bonum prolis, Liverpool, 01.07.1987

Die Eheschließung erfolgte im März 1962. Nach vierjähriger Ehe begann die Beklagte ein Verhältnis mit ihrem Arbeitgeber, den sie nach Zerrüttung der Ehe im März 1970 heiratete. Aus beiden Ehen gingen bislang keine Kinder hervor. Der Klagegrund lautet auf Nichtigkeit der Ehe aufgrund von Ausschluss d...

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Bibliographic Details
Main Author: Woolfenden, Graham (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: 1987
In: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Year: 1987, Volume: 23, Pages: 10-12
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Simulation
B Descendant
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1101, §2
B Marriage
Description
Summary:Die Eheschließung erfolgte im März 1962. Nach vierjähriger Ehe begann die Beklagte ein Verhältnis mit ihrem Arbeitgeber, den sie nach Zerrüttung der Ehe im März 1970 heiratete. Aus beiden Ehen gingen bislang keine Kinder hervor. Der Klagegrund lautet auf Nichtigkeit der Ehe aufgrund von Ausschluss der Nachkommenschaft. Das Gericht urteilt AFFIRMTIVE, da eine so große Ablehnung gegenüber möglicher Schwangerschaft und Kindern seitens der Frau nachweisbar ist, dass sie nicht einmal auf Methoden der Empfängnisverhütung vertraute, sondern den Geschlechtsverkehr verweigerte
Contains:Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland