Kirchensteuer bei konfessionsverschiedenen Ehegatten Urteil vom 23.06.1994 - I R 132/93

1. Einer Kirche steht kein Besteuerungsrecht gegenüber Nichtmitgliedern zu. 2. Leben Eheleute in einer konfessionsverschiedenen Ehe, so darf ein Bescheid über evangelische Kirchensteuer nur an den evangelischen Ehepartner gerichtet werden. Wird ein entsprechender Bescheid auch an den römisch-katholi...

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Corporate Author: Deutschland, Bundesfinanzhof (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Berliner Wissenschafts-Verlag 1995
In: Kirche & Recht
Year: 1995, Volume: 1, Issue: 1, Pages: 61
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Mixed marriage
B Church tax
Description
Summary:1. Einer Kirche steht kein Besteuerungsrecht gegenüber Nichtmitgliedern zu. 2. Leben Eheleute in einer konfessionsverschiedenen Ehe, so darf ein Bescheid über evangelische Kirchensteuer nur an den evangelischen Ehepartner gerichtet werden. Wird ein entsprechender Bescheid auch an den römisch-katholischen Ehegatten gerichtet, so ist er insoweit aufzuheben. 3. Die Klage eines römisch-katholischen Ehegatten mit dem Antrag, die evangelische Kirchensteuer gegenüber seinem evangelischen Ehegatten nur nach dessen Einkommen festzusetzen, ist mangels Beschwer unzulässig
Item Description:= [Fach] 985, S. 5
ISSN:0947-8094
Contains:Enthalten in: Kirche & Recht