Weitergeltung des bestehenden Vermögensverwaltungsrechtes

Genehmigung des Hl. Stuhls für die deutschen Diözesen, dass die Vermögensverwaltung nicht in den Händen der Pfarrer liegen muss. Für die Erzdiözese Köln gilt, dass der Kirchenvorstand unter Vorsitz des Pfarrers das Vermögen der Gemeinde verwaltet

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Apostolischer Stuhl (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: Luthe 1984
In: Amtsblatt des Erzbistums Köln
Jahr: 1984, Band: 124, Seiten: 101
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 532
B Diözese
B Norm
B Vermögensverwaltung
Beschreibung
Zusammenfassung:Genehmigung des Hl. Stuhls für die deutschen Diözesen, dass die Vermögensverwaltung nicht in den Händen der Pfarrer liegen muss. Für die Erzdiözese Köln gilt, dass der Kirchenvorstand unter Vorsitz des Pfarrers das Vermögen der Gemeinde verwaltet
ISSN:2366-6633
Enthält:Enthalten in: Katholische Kirche. Erzdiözese Köln, Amtsblatt des Erzbistums Köln