Die "gebührende Autonomie" der diözesanrechtlichen Ordensverbände und der eigenberechtigten Klöster

Der Autor behandelt zwei Gruppen von Ordensgemeinschaften, die in besonderer Weise dem Diözesanbischof anvertraut sind. Bei der großen Anzahl von betroffenen Gemeinschaften ist die Frage nach ihrer Autonomie dringlich. Zunächst geht der Autor auf die gebührende Autonomie jedes Ordensverbandes ein un...

Full description

Saved in:  
Bibliographic Details
Main Author: Dammertz, Viktor Josef 1929-2020 (Author)
Format: Print Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
Journals Online & Print:
Drawer...
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Dt. Ordensobernkonferenz 1989
In: Ordenskorrespondenz
Year: 1989, Volume: 30, Pages: 19-33
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Order
B Bishop
B Monastery
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 594
B Diocese
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 586
B Law
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 628, §2
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 492, §2
B Congregation
B Institute of consecrated life
B Jurisdiction
B Duty
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 614
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 615
B Autonomy
Description
Summary:Der Autor behandelt zwei Gruppen von Ordensgemeinschaften, die in besonderer Weise dem Diözesanbischof anvertraut sind. Bei der großen Anzahl von betroffenen Gemeinschaften ist die Frage nach ihrer Autonomie dringlich. Zunächst geht der Autor auf die gebührende Autonomie jedes Ordensverbandes ein und zeigt die Quellen von can. 586 auf. Diese Grundüberlegungen wendet er dann auf die diözesanrechtlichen Verbände an. Er beschreibt ihre Stellung zwischen innerer Autonomie und Abhängigkeit vom Bischof und fügt eine Übersicht über die einzelnen bischöflichen Rechte an. Der nächste Schritt behandelt die eigenberechtigten Klöster und zeigt vor allem die Problematik der Nonnenklöster auf, die teilweise zwei Oberen unterstehen. Auch hier werden die Rechte der Bischöfe aufgezählt. Der Artikel schließt mit dem Verweis auf den Übergang in ein Institut päpstlichen Rechts und bringt das Spannungsverhältnis zwischen Autonomie und bischöflicher Sorge auf die Formel: So viel eigene Verantwortung wie möglich, so viel Aufsicht und Hilfestellung wie nötig!
ISSN:1867-4291
Contains:Enthalten in: Ordenskorrespondenz