Veröffentlichung von Kirchenaustritten, Schadensersatz, Urteil vom 21.12.1994 - C 354/94

1. Im Hinblick auf die Größe und Wichtigkeit der kirchlichen Vereinigungen unterliegt es keinen datenschutzrechtlichen Bedenken, nicht nur Kircheneintritte, sondern auch Kirchenaustritte bekanntzugeben. 2. Die Bekanntmachung des Austritts aus einer Kirche stellt keine Verletzung des Persönlichkeitsr...

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Corporate Author: Rheinland-Pfalz, Amtsgericht, Landau, Pfalz (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Mohr Siebeck 1996
In: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht
Year: 1996, Volume: 41, Pages: 344-349
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Leaving the church
B Jurisdiction
B Data security
Description
Summary:1. Im Hinblick auf die Größe und Wichtigkeit der kirchlichen Vereinigungen unterliegt es keinen datenschutzrechtlichen Bedenken, nicht nur Kircheneintritte, sondern auch Kirchenaustritte bekanntzugeben. 2. Die Bekanntmachung des Austritts aus einer Kirche stellt keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB dar, wenn dieses als bloße Tatsachenverbreitung ohne jegliche Kommentierung oder Wertung erfolgt
ISSN:0044-2690
Contains:Enthalten in: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht