Confesionalidad del Estado y sistema matrimonial español
Der Aufsatz handelt von spanischen Problemen des Verhältnisses von Kirche und Staat. Aufgezeigt wird die Geschichte der spanischen Gesetzgebung zur Eheschließungsform von der Zeit vor Trient bis zum Konkordat von 1953. Das II. Vaticanum hat festgestellt, dass die Beziehungen zwischen Kirche und Staa...
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Format: | Print Article |
Language: | Spanish |
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Published: |
[publisher not identified]
1977
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In: |
Revista española de derecho canónico
Year: 1977, Volume: 33, Pages: 5-37 |
IxTheo Classification: | SA Church law; state-church law SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1127
B Religious freedom B Church B State B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1124 B Spain |
Summary: | Der Aufsatz handelt von spanischen Problemen des Verhältnisses von Kirche und Staat. Aufgezeigt wird die Geschichte der spanischen Gesetzgebung zur Eheschließungsform von der Zeit vor Trient bis zum Konkordat von 1953. Das II. Vaticanum hat festgestellt, dass die Beziehungen zwischen Kirche und Staat auf religiöser Freiheit basieren müssen. Spanien als katholischer Staat akzeptierte diese Lehre und gewährte die Zivilehe für alle Nichtkatholiken, die nachweisen konnten, dass sie die kirchlichen Amtsträger darüber in Kenntnis gesetzt hatten, dass sie nicht länger als Katholiken praktizierten. Sie hatten nicht mehr einen Priester aufzusuchen, da ein Einschreiben ausreichte. Dennoch bestehen weiterhin Probleme, z. B. weil Katholiken wieder diskriminiert werden, da ihnen die Freiheit verwehrt ist, die anderen erlaubt wurde. Solche, die geweiht sind oder das feierliche Gelübde der Keuschheit abgelegt haben, müssen nachweisen, dass sie dispensiert wurden. Der Verfasser meint, dass jedem neuen rechtlichen System eine gründliche Studie über die Prinzipien der Konfessionen vorausgehen sollte, um jede mögliche, ungerechte Beschränkung der Religionsfreiheit zu vermeiden |
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ISSN: | 0034-9372 |
Contains: | Enthalten in: Revista española de derecho canónico
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