Position of religious on "leave of absence" vis-a-vis election of delegates to the General Chapter

Es geht um die Position von Religiosen, die exklaustriert wurden, bei Delegiertenwahlen zu Generalkapiteln. Das gegenwärtige (=1917) kanonische Recht enthält dazu keine Normen. Es erscheint nicht wünschenswert, dass solche Religiosen an diesen Wahlen teilnehmen. Gallen rät Instituten, welche fürchte...

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Main Author: Gallen, Joseph F. (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: Dep. 1978
In: Review for religious
Year: 1978, Volume: 37, Pages: 464
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Secularization Canon law
B Dismissal
B Ordenskapitel
B Ordensinstitut
Description
Summary:Es geht um die Position von Religiosen, die exklaustriert wurden, bei Delegiertenwahlen zu Generalkapiteln. Das gegenwärtige (=1917) kanonische Recht enthält dazu keine Normen. Es erscheint nicht wünschenswert, dass solche Religiosen an diesen Wahlen teilnehmen. Gallen rät Instituten, welche fürchten, solche Mitglieder könnten zu wählen verlangen, darum zu bitten, dass ein Artikel in ihr Partikularrecht unmittelbar eingefügt wird, der diese Religiosen des aktiven und passiven Wahlrechtes beraubt. Erlaubnis dazu würde die nächsten Wahlen betreffen, aber die Sache müsste dann beim folgenden Generalkapitel ausdiskutiert werden
ISSN:0034-639X
Contains:Enthalten in: Review for religious