Nichtigkeit des Urteils; restitutio in integrum, Rota Romana, 21.03.1991

In einer sehr komplizierten Ehesache mit äußerst verwickteltem Prozessverlauf (Adoption, Urteile bis zur dritten Instanz verschiedener maronitischer Gerichte) entscheidet die RR, dass I. das drittinstanzliche Urteil des Berufungsgerichtes der Maroniten in Beirut nichtig ist und II. dass die Ehefrau...

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Bibliographic Details
Main Author: Boccafola, Kenneth E. 1938- (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Serra 1992
In: Ius ecclesiae
Year: 1992, Volume: 4, Pages: 163-186
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Marriage law
B Nullity
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1094
B Catholic church Rota Romana
B Adoption
B Judgment
Description
Summary:In einer sehr komplizierten Ehesache mit äußerst verwickteltem Prozessverlauf (Adoption, Urteile bis zur dritten Instanz verschiedener maronitischer Gerichte) entscheidet die RR, dass I. das drittinstanzliche Urteil des Berufungsgerichtes der Maroniten in Beirut nichtig ist und II. dass die Ehefrau adoptiert und somit die Angelegenheit mit dem zweitinstanzlichen Urteil rechtskräftig entschieden ist. Aus der Begründung: Ein zweifaches, gleichlautendes Urteil bezüglich der Adoption bringt alle Folgen einer rechtskräftig entschiedenen Sache. Die versuchte institutio in integrum gegen einen solchen Rechtsspruch ist unheilbar nichtig, da in diesem Fall von einem Gericht in absolut unzuständiger Weise, und zwar funktional der Natur und der Instanz nach gehandelt wird; auch würde unterschieden zwischen einer zum Handeln legitimierten Partei und einer anderen, welcher man dagegen das Recht aberkenne, vor Gericht aufzutreten. Nach dem Gerichtsurteil geht Andrea Bettetini noch auf einige Rechtsprobleme der causa ein
ISSN:1120-6462
Contains:Enthalten in: Ius ecclesiae