Nichtigkeit des Urteils; restitutio in integrum, Rota Romana, 21.03.1991
In einer sehr komplizierten Ehesache mit äußerst verwickteltem Prozessverlauf (Adoption, Urteile bis zur dritten Instanz verschiedener maronitischer Gerichte) entscheidet die RR, dass I. das drittinstanzliche Urteil des Berufungsgerichtes der Maroniten in Beirut nichtig ist und II. dass die Ehefrau...
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Format: | Print Article |
Language: | German |
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Published: |
Serra
1992
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In: |
Ius ecclesiae
Year: 1992, Volume: 4, Pages: 163-186 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Jurisdiction
B Marriage law B Nullity B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1094 B Catholic church Rota Romana B Adoption B Judgment |
Summary: | In einer sehr komplizierten Ehesache mit äußerst verwickteltem Prozessverlauf (Adoption, Urteile bis zur dritten Instanz verschiedener maronitischer Gerichte) entscheidet die RR, dass I. das drittinstanzliche Urteil des Berufungsgerichtes der Maroniten in Beirut nichtig ist und II. dass die Ehefrau adoptiert und somit die Angelegenheit mit dem zweitinstanzlichen Urteil rechtskräftig entschieden ist. Aus der Begründung: Ein zweifaches, gleichlautendes Urteil bezüglich der Adoption bringt alle Folgen einer rechtskräftig entschiedenen Sache. Die versuchte institutio in integrum gegen einen solchen Rechtsspruch ist unheilbar nichtig, da in diesem Fall von einem Gericht in absolut unzuständiger Weise, und zwar funktional der Natur und der Instanz nach gehandelt wird; auch würde unterschieden zwischen einer zum Handeln legitimierten Partei und einer anderen, welcher man dagegen das Recht aberkenne, vor Gericht aufzutreten. Nach dem Gerichtsurteil geht Andrea Bettetini noch auf einige Rechtsprobleme der causa ein |
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ISSN: | 1120-6462 |
Contains: | Enthalten in: Ius ecclesiae
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