Newark Archidiocesan Guidelines for Eucharistic Sharing
Priester des Erzbistums Newark wurden autorisiert, Vorschläge für die Zulassung einzelner Christgläubiger anderer Konfessionen zum Empfang der eucharistie in besonderen Fälle von ernsthafter geistlicher Notwendigkeit zu machen. In einer Sammlung von Richtlinien, die vom Erzbischof von Newark, Peter...
Format: | Print Article |
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Language: | Undetermined language |
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Published: |
Service
1978
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In: |
Origins
Year: 1978, Volume: 7, Pages: 534 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Sakramentenspendung
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 844 §§3-5 |
Summary: | Priester des Erzbistums Newark wurden autorisiert, Vorschläge für die Zulassung einzelner Christgläubiger anderer Konfessionen zum Empfang der eucharistie in besonderen Fälle von ernsthafter geistlicher Notwendigkeit zu machen. In einer Sammlung von Richtlinien, die vom Erzbischof von Newark, Peter Gerty, promulgiert wurden, wurde klargestellt, dass die Teilhabe an der Eucharistie nur in bestimmten Fällen und als Ausnahme von der allgemeinen Regel stattfinden soll. Die Richtlinien besagen, dass ein getaufter Christ die Kommunion in einer römisch-katholischen Kirche in Fällen empfangen darf, in denen die folgenden Bedingungen erfüllt sind: a) Ein Einzelner erfährt die spirituelle Notwendigkeit; b) er ist nicht in der Lage, sich an einen Diener seiner eigenen Gemeinschaft in einer bestimmten Zeit oder aus einem bestimmten Grund zu wenden. Vgl.: CLAbs 41/1979 89 |
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ISSN: | 0093-609X |
Contains: | Enthalten in: Origins
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