Urteil vom 7.10.1993 - 2 AZR 226/93
Es kann einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung eines Chefarztes in einem katholischen Krankenhaus darstellen, wenn dieser mit seinen Behandlungsmethoden (homologe Insemination) gegen tragende Grundsätze des geltenden Kirchnerechts verstößt. Bei Meinungsverschiedenheiten kann im Einzelfall vo...
Körperschaft: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Deutsch |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
1994
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In: |
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
Jahr: 1994, Band: 11, Seiten: 443-448 |
IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Kirchliches Dienstrecht
B Arbeitsrecht B Rechtsprechung B Kirchlicher Dienst |
Zusammenfassung: | Es kann einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung eines Chefarztes in einem katholischen Krankenhaus darstellen, wenn dieser mit seinen Behandlungsmethoden (homologe Insemination) gegen tragende Grundsätze des geltenden Kirchnerechts verstößt. Bei Meinungsverschiedenheiten kann im Einzelfall vor Ausspruch einer Kündigung dann eine Abmahnung erforderlich sein, wenn der Chefarzt eine bestimmte Behandlungsmethode bereits vor der endgültigen Klärung ihrer kirchenrechtlichen Zulässigkeit anwendet |
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ISSN: | 0943-7525 |
Enthält: | Enthalten in: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
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