Urteil vom 7.10.1993 - 2 AZR 226/93

Es kann einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung eines Chefarztes in einem katholischen Krankenhaus darstellen, wenn dieser mit seinen Behandlungsmethoden (homologe Insemination) gegen tragende Grundsätze des geltenden Kirchnerechts verstößt. Bei Meinungsverschiedenheiten kann im Einzelfall vo...

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Körperschaft: Deutschland. VerfasserIn (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: 1994
In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
Jahr: 1994, Band: 11, Seiten: 443-448
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Kirchliches Dienstrecht
B Arbeitsrecht
B Rechtsprechung
B Kirchlicher Dienst
Beschreibung
Zusammenfassung:Es kann einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung eines Chefarztes in einem katholischen Krankenhaus darstellen, wenn dieser mit seinen Behandlungsmethoden (homologe Insemination) gegen tragende Grundsätze des geltenden Kirchnerechts verstößt. Bei Meinungsverschiedenheiten kann im Einzelfall vor Ausspruch einer Kündigung dann eine Abmahnung erforderlich sein, wenn der Chefarzt eine bestimmte Behandlungsmethode bereits vor der endgültigen Klärung ihrer kirchenrechtlichen Zulässigkeit anwendet
ISSN:0943-7525
Enthält:Enthalten in: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht