Urteil vom 9.9.1992 - 5 AZR 456/91
Für Streitigkeiten zwischen dem Mitglied einer Mitarbeitervertretung nach kirchlichem / diakonischen Mitarbeitervertretungsrecht und dem Dienstgeber über eine Erstattung von Kosten, die dem Mitglied beim Handeln für die Mitarbeitervertretung entstanden sind, sind nicht die Gerichte für Arbeitssachen...
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Tipo di documento: | Stampa Articolo |
Lingua: | Tedesco |
Verificare la disponibilità: | HBZ Gateway |
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Interlibrary Loan: | Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany) |
Pubblicazione: |
1993
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In: |
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
Anno: 1993, Volume: 10, Fascicolo: 13, Pagine: 597 |
Notazioni IxTheo: | SB Diritto canonico |
Altre parole chiave: | B
Verband der Diözesen Deutschlands Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung
B Giurisprudenza <motivo> |
Riepilogo: | Für Streitigkeiten zwischen dem Mitglied einer Mitarbeitervertretung nach kirchlichem / diakonischen Mitarbeitervertretungsrecht und dem Dienstgeber über eine Erstattung von Kosten, die dem Mitglied beim Handeln für die Mitarbeitervertretung entstanden sind, sind nicht die Gerichte für Arbeitssachen zuständig, sondern die kirchlichen / diakonischen Schiedsstellen (Schlichtungsstellen), wenn diese den rechtsstaatlichen Mindestanforderungen an ein Gericht genügen (Bestätigung von BAGE 61, 376) |
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ISSN: | 0943-7525 |
Comprende: | Enthalten in: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
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