Urteil vom 9.9.1992 - 5 AZR 456/91

Für Streitigkeiten zwischen dem Mitglied einer Mitarbeitervertretung nach kirchlichem / diakonischen Mitarbeitervertretungsrecht und dem Dienstgeber über eine Erstattung von Kosten, die dem Mitglied beim Handeln für die Mitarbeitervertretung entstanden sind, sind nicht die Gerichte für Arbeitssachen...

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Pubblicazione: 1993
In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
Anno: 1993, Volume: 10, Fascicolo: 13, Pagine: 597
Notazioni IxTheo:SB Diritto canonico
Altre parole chiave:B Verband der Diözesen Deutschlands Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung
B Giurisprudenza <motivo>
Descrizione
Riepilogo:Für Streitigkeiten zwischen dem Mitglied einer Mitarbeitervertretung nach kirchlichem / diakonischen Mitarbeitervertretungsrecht und dem Dienstgeber über eine Erstattung von Kosten, die dem Mitglied beim Handeln für die Mitarbeitervertretung entstanden sind, sind nicht die Gerichte für Arbeitssachen zuständig, sondern die kirchlichen / diakonischen Schiedsstellen (Schlichtungsstellen), wenn diese den rechtsstaatlichen Mindestanforderungen an ein Gericht genügen (Bestätigung von BAGE 61, 376)
ISSN:0943-7525
Comprende:Enthalten in: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht