Urteil vom 9.9.1992 - 5 AZR 456/91

Für Streitigkeiten zwischen dem Mitglied einer Mitarbeitervertretung nach kirchlichem / diakonischen Mitarbeitervertretungsrecht und dem Dienstgeber über eine Erstattung von Kosten, die dem Mitglied beim Handeln für die Mitarbeitervertretung entstanden sind, sind nicht die Gerichte für Arbeitssachen...

Ausführliche Beschreibung

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Körperschaft: Deutschland. VerfasserIn (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: 1993
In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
Jahr: 1993, Band: 10, Heft: 13, Seiten: 597
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Verband der Diözesen Deutschlands Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung
B Rechtsprechung
Beschreibung
Zusammenfassung:Für Streitigkeiten zwischen dem Mitglied einer Mitarbeitervertretung nach kirchlichem / diakonischen Mitarbeitervertretungsrecht und dem Dienstgeber über eine Erstattung von Kosten, die dem Mitglied beim Handeln für die Mitarbeitervertretung entstanden sind, sind nicht die Gerichte für Arbeitssachen zuständig, sondern die kirchlichen / diakonischen Schiedsstellen (Schlichtungsstellen), wenn diese den rechtsstaatlichen Mindestanforderungen an ein Gericht genügen (Bestätigung von BAGE 61, 376)
ISSN:0943-7525
Enthält:Enthalten in: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht