Urteil vom 13.5.1993 - 3 Ca 2629/92

Die duldende Entgegennahme der Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers durch den Dienstgeber kann nach Ablauf des ursprünglich befristeten Arbeitsvertrages in Gemäßheit des § 625 BGB nicht zum Abschluss eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses führen, wenn der Arbeitsvertrag (hier: länger als ein Jahr)...

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Main Author: ArbG Bochum (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Beck 1993
In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
Year: 1993, Volume: 10, Pages: 1134-1135
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Estate planning
B Possessions
Description
Summary:Die duldende Entgegennahme der Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers durch den Dienstgeber kann nach Ablauf des ursprünglich befristeten Arbeitsvertrages in Gemäßheit des § 625 BGB nicht zum Abschluss eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses führen, wenn der Arbeitsvertrag (hier: länger als ein Jahr) kraft ausdrücklicher Vereinbarung der kirchenaufsichtsrechtlichen Genehmigung bedurfte. Eine Berufung auf den Formmangel (hier: kirchenaufsichtsrechtliche Genehmigungserfordernis), um damit die Rechtsfolge des § 625 nicht eintreten zu lassen, ist nicht treuwidrig im Sinne des § 242 BGB, wenn der Arbeitnehmer Kenntnis von der Genehmigungserfordernis hat
ISSN:0943-7525
Contains:Enthalten in: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht