Normenkontrolle im kirchlichen Arbeitsrecht

Der Autor rezensiert die Entscheidung der kirchlichen Schlichtungsstelle Berlin vom 13.03.1984 (NJW 38 (1985), 1857). Es geht um die Wählbarkeit eines aus der evangelischen Kirche Ausgetretenen zum Mitarbeitervertreter. § 8 Abs. 3 MAVO verbietet die Wahl eines Konfessionslosen. Die Schlichtungsstell...

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Bibliographic Details
Main Author: Hoeren, Thomas 1961- (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Beck 1992
In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
Year: 1992, Volume: 9, Pages: 1116-1119
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Labor law
B Verband der Diözesen Deutschlands Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung
B Ecclesiastical service law
B Church service
B Church staff member
Description
Summary:Der Autor rezensiert die Entscheidung der kirchlichen Schlichtungsstelle Berlin vom 13.03.1984 (NJW 38 (1985), 1857). Es geht um die Wählbarkeit eines aus der evangelischen Kirche Ausgetretenen zum Mitarbeitervertreter. § 8 Abs. 3 MAVO verbietet die Wahl eines Konfessionslosen. Die Schlichtungsstelle vertritt aber die Auffassung, dass diese gesetzliche Bestimmung nicht anwendbar ist, da sie nichtig ist. Hoeren legt dar, dass das Ergebnis wohl vertretbar sei, dass aber die Schlichtungstelle nicht die Befugnis zur inzidenten Normenkontrolle mit Blick auf das Vorliegen der Wesensmerkmale eines kirchlichen Gesetzes habe
ISSN:0943-7525
Contains:Enthalten in: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht