Religionsfreiheit und Staatskirchenrecht in der Grundrechtsordnung

Die religiöse Landschaft in Deutschland ist im Wandel begriffen. Claus Dieter Classen stellt die These auf, daß die erforderlichen Anpassungen im Verständnis von Religionsfreiheit und Staatskirchenrecht einen stärkeren Abgleich mit der allgemeinen Grundrechtsordnung gebieten. Ziel ist nicht eine Anp...

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Bibliographic Details
Main Author: Classen, Claus Dieter 1960- (Author)
Format: Print Book
Language:Undetermined language
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Published: Tübingen [publisher not identified] 2003
In:Year: 2003
Series/Journal:Jus Publicum 100
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
Further subjects:B Constitutional right
B Religious freedom
B Law
B Self-determination right
B Germany Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
B Religion
B Civil service regulations
B Jurisdiction
B State law of churches
B Human rights
B Labor law
B Possessions
B Germany
Description
Summary:Die religiöse Landschaft in Deutschland ist im Wandel begriffen. Claus Dieter Classen stellt die These auf, daß die erforderlichen Anpassungen im Verständnis von Religionsfreiheit und Staatskirchenrecht einen stärkeren Abgleich mit der allgemeinen Grundrechtsordnung gebieten. Ziel ist nicht eine Anpassung des Staatskirchenrechts and das allgemeine Vereinsrecht, sondern eine klare Herausarbeitung der Spezifität von Religion: Im Unterschied zu den Schutzgütern anderer Grundrechte erfaßt Religion ihrem Anspruch nach das gesamte Leben, nicht nur bekannte Verhaltensweisen; zudem kann sie (in Abgrenzung zum Gewissen) letztlich nur als gruppenbezogenes Phänomen begriffen werden. Der in diesem Burch entwickelte Ansatz ermöglicht auf eine bessere Verarbeitung europarechtlicher Anpassungsprozesse