Arbeitswelt Kirche. Mitbestimmung und Arbeitsbeziehungen kirchlicher Beschäftigter in der Weimarer Republik

In der schon seit den 1970er Jahren andauernden Kontroverse um Tarifverträge in der Kirche wird ein Argument stereotyp wiederholt: Kirche ist eine Dienstgemeinschaft; gewerkschaftliche Interessenvertretung, Tarifverträge und Betriebsräte kann es nicht geben und hat es nie gegeben. Das ist ein Irrtum...

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Bibliographic Details
Main Author: Schatz, Susanne 1963- (Author)
Format: Print Book
Language:Undetermined language
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Published: Frankfurt a. M. [publisher not identified] 1999
In:Year: 1999
Series/Journal:Erfahrung und Theologie. Schriften zur Praktischen Theologie 33
IxTheo Classification:SD Church law; Protestant Church
Further subjects:B Church history studies
B Law
B Protestant Church
B Worker-participation
B Ecclesiastical service law
B Church law
B History
B Church labor law
Description
Summary:In der schon seit den 1970er Jahren andauernden Kontroverse um Tarifverträge in der Kirche wird ein Argument stereotyp wiederholt: Kirche ist eine Dienstgemeinschaft; gewerkschaftliche Interessenvertretung, Tarifverträge und Betriebsräte kann es nicht geben und hat es nie gegeben. Das ist ein Irrtum. In der Weimarer Zeit gelten Betriebsverfassung und Tarifrecht unwidersprochen auch für kirchliche Beschäftigte. Und diese entwickeln eine große Bandbreite an Formen und Inhalten der Interessenvertretung: vom berufsständischen Verband bis zur sozialistischen Gewerkschaft, vom Aufbau genossenschaftlicher Selbsthilfe bis zur offensiven Lohnforderung an den Arbeitgeber, von der defensiv vorgebrachten Anfrage bis zur Tarifverhandlung, der Demonstration und dem Streik - und all dies in dem Selbstbewusstsein, speziell kirchliche Beschäftigte zu sein