Arbeitswelt Kirche. Mitbestimmung und Arbeitsbeziehungen kirchlicher Beschäftigter in der Weimarer Republik
In der schon seit den 1970er Jahren andauernden Kontroverse um Tarifverträge in der Kirche wird ein Argument stereotyp wiederholt: Kirche ist eine Dienstgemeinschaft; gewerkschaftliche Interessenvertretung, Tarifverträge und Betriebsräte kann es nicht geben und hat es nie gegeben. Das ist ein Irrtum...
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Format: | Print Book |
Language: | Undetermined language |
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Published: |
Frankfurt a. M.
[publisher not identified]
1999
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In: | Year: 1999 |
Series/Journal: | Erfahrung und Theologie. Schriften zur Praktischen Theologie
33 |
IxTheo Classification: | SD Church law; Protestant Church |
Further subjects: | B
Church history studies
B Law B Protestant Church B Worker-participation B Ecclesiastical service law B Church law B History B Church labor law |
Summary: | In der schon seit den 1970er Jahren andauernden Kontroverse um Tarifverträge in der Kirche wird ein Argument stereotyp wiederholt: Kirche ist eine Dienstgemeinschaft; gewerkschaftliche Interessenvertretung, Tarifverträge und Betriebsräte kann es nicht geben und hat es nie gegeben. Das ist ein Irrtum. In der Weimarer Zeit gelten Betriebsverfassung und Tarifrecht unwidersprochen auch für kirchliche Beschäftigte. Und diese entwickeln eine große Bandbreite an Formen und Inhalten der Interessenvertretung: vom berufsständischen Verband bis zur sozialistischen Gewerkschaft, vom Aufbau genossenschaftlicher Selbsthilfe bis zur offensiven Lohnforderung an den Arbeitgeber, von der defensiv vorgebrachten Anfrage bis zur Tarifverhandlung, der Demonstration und dem Streik - und all dies in dem Selbstbewusstsein, speziell kirchliche Beschäftigte zu sein |
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