Interaktion religiöser Rechtsordnungen: Rezeptions- und Translationsprozesse dargestellt am Beispiel des Zinsverbots in den orientalischen Kirchenrechtssammlungen

Die Interaktion religiöser Rechtsordnungen mit ihrer Umwelt wir eingangs des dritten Jahrtausends ganz überwiegend als Konflikt wahrgenommen und beschrieben. Dabei sollten mögliche Konflikte zwischen unterschiedlichen Religionsgemeinschaften, die auf die Achtung und Einhaltung ihrer jeweiligen theon...

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Bibliographic Details
Main Author: Wittreck, Fabian 1968- (Author)
Format: Print Book
Language:Undetermined language
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Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Berlin [publisher not identified] 2009
In:Year: 2009
Series/Journal:Kanonistische Studien und Texte 55
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Law
B Syro-Malabarische Kirche
B Reception
B Culture of law
B Christianity
B History
B Syria
B Comparative law
B Islam
B Rechtssammlung
B Judaism
B Eastern Church
B Syrisch-Orthodoxe Kirche von Antiochien
B Israel
B Syro-Malankarische Kirche
B Legal theory
Description
Summary:Die Interaktion religiöser Rechtsordnungen mit ihrer Umwelt wir eingangs des dritten Jahrtausends ganz überwiegend als Konflikt wahrgenommen und beschrieben. Dabei sollten mögliche Konflikte zwischen unterschiedlichen Religionsgemeinschaften, die auf die Achtung und Einhaltung ihrer jeweiligen theonomen Rechtsregime pochen, nicht vernachlässigt werden. Diese Bandbreite an Intraktionsprozessen, in die religiöse Rechtsordnungen involviert sein können, soll in der vorliegenden Studie anhand des so genannten Zinsverbots in den Rechtssammlungen der orientalischen Nationalkirchen exemplarisch illustriert werden. Das Zinsverbot bietet sich hierfür an, weil 1. alle drei Weltreligionen ein Wucherverbot kennen, 2. die orientalischen Rechtsordnungen bislang nicht eingehend untersucht wurden und 3. diese Rechtsordnungen sich aufgrund ihrer geografischen Lage in einzigartiger Weise überlagern, gegenseitig beeinflussen, durchdringen oder auch von einander abgrenzen müssen.