The Right of Defense in Administrative Procedures. A Comparative and Analogical Study

Nach dem II. Vaticanum gab es Bemühungen, ein sachgerechtes und neues Verfahren zum Schutz der Rechte der Gläubigen zu entwickeln. Beim Rechtsschutz legt der Codex von 1983 großen Wert auf das Verteidigungsrecht. Diese Dissertation untersucht, wie das geltende Recht der Lateinischen Kirche das Verte...

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Bibliographic Details
Main Author: Kasny, Jiri (Author)
Format: Print Book
Language:Undetermined language
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Published: Washington, D. C. [publisher not identified] 1998
In:Year: 1998
Series/Journal:Canon law series 555
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Procedural law
B Administrative procedure
B Administrative law
B Recht auf Verteidigung
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1732-1752
Description
Summary:Nach dem II. Vaticanum gab es Bemühungen, ein sachgerechtes und neues Verfahren zum Schutz der Rechte der Gläubigen zu entwickeln. Beim Rechtsschutz legt der Codex von 1983 großen Wert auf das Verteidigungsrecht. Diese Dissertation untersucht, wie das geltende Recht der Lateinischen Kirche das Verteidigungsrecht im Verwaltungsverfahren im VII. Buch des Codex ausgestaltet, insbesondere im Hinblick auf den Rekurs gegen Verwaltungsdekrete (cann. 1732 - 1739), das Verfahren zur Amtsenthebung und Versetzung von Pfarrern (cann. 1740 - 1752) und das Verwaltungsstrafverfahren (can. 1720). Zunächst befasst sich die Arbeit mit der Bedeutung für den gerichtlichen Rechtsschutz in der Kirche. Dann untersucht der Autor verschiedene Komponenten des Verteidigungsrechts, die in den Normen für den processus contentiosus zu finden sind. Das Verteidigungsrecht garantiert, dass jede Partei die konkrete Möglichkeit erhält, sich so am Verfahren zu beteiligen, dass eine Beilegung des Rechtsstreits herbeigeführt werden kann. Das Verteidigungsrecht setzt wenigstens voraus, dass die Parteien gehört werden, die Klageschrift, die Beweise und die Schlussfolgerungen, die von der anderen Seite oder ex officio vorgelegt werden, kennen und die Möglichkeit erhalten, sich dazu zu äußern. Die Bedeutung des Verteidigungsrechts ist aber nicht auf den gerichtlichen Prozess beschränkt. Auch die Beteiligten eines kirchlichen Verwaltungsverfahrens haben ein Verteidigungsrecht. Die Leitlinien der Anwendung des Verteidigungsrechts im gerichtlichen Kontext helfen dabei, die Anforderungen für die Verteidigungsrechte in einzelnen Verwaltungsverfahren auszufalten. Die Arbeit benennt die Stärken und Schwächen dieser Verfahren unter Berücksichtigung des Verteidigungsrechts und unterbreitet einige Vorschläge, wie das Verteidigungsrecht in einem Verwaltungsverfahren verbessert werden kann.