Das Verbot von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften nach Grundgesetz und Vereinsgesetz nach Fall des Religionsprivilegs

Nach den Terroranschlägen in den USA vom 11.09.2001 erfolgte am 08.12.2001 die Streichung des in § 2 Abs. 2 Nr. 3 VereinsG a. F. enthaltenen "Religionsprivilegs". Entgegen dem Wortlaut des vorbehaltlosen Art. 4 Abs. 1 und 2 GG scheint damit nun ein Verbot von Religons- und Weltanschauungsg...

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Bibliographic Details
Main Author: Schmidt, Rainer (Author)
Format: Print Book
Language:Undetermined language
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Published: Hamburg [publisher not identified] 2012
In:Year: 2012
Series/Journal:Verfassungsrecht in Forschung und Praxis 96
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
Further subjects:B Religious freedom
B Law
B Association
B State
B Freedom of association
B Constitutional law
Description
Summary:Nach den Terroranschlägen in den USA vom 11.09.2001 erfolgte am 08.12.2001 die Streichung des in § 2 Abs. 2 Nr. 3 VereinsG a. F. enthaltenen "Religionsprivilegs". Entgegen dem Wortlaut des vorbehaltlosen Art. 4 Abs. 1 und 2 GG scheint damit nun ein Verbot von Religons- und Weltanschauungsgemeinschaften über das VereinsG möglich. Angesichts der Tatsache, dass § 2 Abs. 2 VerinsG n. F. nach kürzest möglichem Gesetzgebungsverfahren in Kraft trat und zudem sogleich am Tage des Inkrafttretens die islamische Gruppierung "Kalifatsstaat" verboten wurde, liegt der Verdacht des Vorliegens eines überstürten Handelns ohne hinreichende Beachtung verfassungsrechtlicher Gebote zumindest nahe. Der Verfasser hält ein Verbot von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften als ultima ratio, wenn kein relativ milderes Mittel (z. B. Beobachtungs- und Überwachungsmaßnahmen, Betätigungsverbote, befristete Verbote) mehr den Zweck zu erreichen vermag, bei Abwägung aller gleichwertigen Rechtsgüter unter Herstellung praktischer Konkordanz für möglich