Zulässigkeit und Grenzen von Arbeitskämpfen in kirchlichen Einrichtungen
Die katholische und die evangelische Kirche haben in Deutschland ein vom staatlichen Arbeitsrecht abweichendes eigenes Arbeitsrecht entwickelt, welches auch in den kirchlichen Einrichtungen Anwendung findet. Das kirchliche Arbeitsrecht beinhaltet ein Verfahren, welches vom Tarifvertragssystem abweic...
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Format: | Print Book |
Language: | Undetermined language |
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Published: |
Hamburg
[publisher not identified]
2012
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In: | Year: 2012 |
Series/Journal: | Studien zur Rechtswissenschaft
279 |
IxTheo Classification: | SD Church law; Protestant Church |
Further subjects: | B
Right to strike
B Third way B Protestant Church B Labor law B Ecclesiastical service law B Church law B Constitutional law |
Summary: | Die katholische und die evangelische Kirche haben in Deutschland ein vom staatlichen Arbeitsrecht abweichendes eigenes Arbeitsrecht entwickelt, welches auch in den kirchlichen Einrichtungen Anwendung findet. Das kirchliche Arbeitsrecht beinhaltet ein Verfahren, welches vom Tarifvertragssystem abweicht und dessen Anwenung ausschließt, den "Dritten Weg". Für ca. 1,4 Millionen Beschäftigte in Deutschland finden die Regelungen des "Dritten Weges" Anwendung. Diese Arbeit untersucht, ob für die Beschäftigten und die Geschäftsleitungen der kirchlichen Einrichtungen ein Recht zum Arbeitskampf besteht und kommt zu dem Ergebnis, dass Arbeitskämpfe generell zulässig sind, wenn durch den "Dritten Weg" der durch den Rechtsschutz des Tarifvertragssystems vermittelte Schutz, den der Verfasser für den Mindeststandart hält, unterschritten wird. Dennoch kann das Recht auf Arbeitskampf durch die Besonderheiten des kirchlichen Selbstbstimmungsrechts beschränkt werden |
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