Arbeitsrecht in der Kirche: Staatliches Arbeitsrecht und kirchliches Dienstrecht

Das kirchliche Arbeitsrecht ist ein vergleichsweise junges Teilgebiet des Arbeitsrechts. Es gibt nicht nur für die Arbeitnehmer in der Kirchenverwaltung, sondern vor allem auch in den Einrichtungen der Caritas und der Diakonie. Stellt man auf die Zahl der Arbeitnehmer in der Kirchenverwaltung ab, di...

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Bibliographic Details
Main Author: Richardi, Reinhard 1937- (Author)
Format: Print Book
Language:Undetermined language
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Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: München [publisher not identified] 2000
In:Year: 2000
Series/Journal:Effektives Arbeits- und Sozialrecht 1
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
Further subjects:B Third way
B State law of churches
B Labor law
B Verband der Diözesen Deutschlands Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung
B Ecclesiastical service law
B Church service
B Employee representation
Description
Summary:Das kirchliche Arbeitsrecht ist ein vergleichsweise junges Teilgebiet des Arbeitsrechts. Es gibt nicht nur für die Arbeitnehmer in der Kirchenverwaltung, sondern vor allem auch in den Einrichtungen der Caritas und der Diakonie. Stellt man auf die Zahl der Arbeitnehmer in der Kirchenverwaltung ab, die im kirchlichen Dienst stehen, so erscheinen die Kirchen nach dem Staat als zweitgrößter Arbeitgeber. Doch das Bild des einheitlichen Arbeitgebers Kirche trügt. Schon nach ihrem Selbstverständnis kann die Kirche nicht als Arbeitgeber definiert werden. Sie ist es auch nicht aus Sicht der staatlichen Rechtsordnung, sondern es geht ausschließlich darum, dass Gliederungen der verfassten Kirche die Funktion als Arbeitgeber ausüben, weil sie mit ihren Mitarbeitern Arbeitsverträge abschließen. Nach dem Staatskirchenrecht des Grundgesetzes ermöglicht die Verfassungsgarantie des Selbstbestimmungsrechts den Kirchen, den Dienst in den ihnen zugeordneten Einrichtungen nach ihrem bekenntnismäßigen Verständnis zu regeln. Das kirchliche Arbeitsrecht bildet deshalb auch ein Teilgebiet des Kirchenrechts, das bei der Gewährung von Rechtsschutz von den staatlichen Gerichten anzuwenden ist. Die vorliegende Abhandlung zum Arbeitsrecht in der Kirche ist in sechs differenziert untergliederte Kapitel unterteilt: I. Arbeitsrechtliche Regelungsautonomie als Bestandteil des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts; II. Kirchenautonomie und Individualarbeitsrecht; III. Koalitionsfreiheit und Koalitionsbetätigungsrecht in kirchlichen Einrichtungen; IV. Arbeitsrechts-Regelungsrecht der Kirchen; V. Betriebsverfassungsrecht der Kirchen; VI. Gerichtsschutz bei Rechtsstreitigkeiten