Inkompatibiliät und Kumulationsverbot

Seit den vergangenen Jahren ist zu beobachten, dass Priester und andere Mitarbeiter "unter Beibehaltung ihrer bisherigen Aufgabe" ein weiteres Tätigkeitsfeld zugewiesen bekommen. Nach can. 152 ist dies nicht unbegrenzt möglich; die Kumulation von inkompatiblen Ämtern ist verboten. Der Verf...

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Bibliographic Details
Main Author: Cleve, Jürgen 1961- (Author)
Format: Print Book
Language:Undetermined language
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Published: Frankfurt a. M., Berlin, Bern u. a. [publisher not identified] 1999
In:Year: 1999
Series/Journal:Adnotationes in Ius Canonicum 11
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Incompatibility
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 526, §1
B Kumulationsverbot
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 152
B Church office
B Accumulation of offices
Description
Summary:Seit den vergangenen Jahren ist zu beobachten, dass Priester und andere Mitarbeiter "unter Beibehaltung ihrer bisherigen Aufgabe" ein weiteres Tätigkeitsfeld zugewiesen bekommen. Nach can. 152 ist dies nicht unbegrenzt möglich; die Kumulation von inkompatiblen Ämtern ist verboten. Der Verfasser klärt die Begriffe "Inkompatibilität" und "Kumulationsverbot" - hierbei handle es sich um unterschiedliche Institutionen. Die Inkompatibilität sei für das Verfassungsrecht der Kirche unverzichtbar, da sie die Ausübung von Vollmacht auf verschiedene Personen verteilt. Der Autor zeigt auf, welche Aufgaben nach geltendem Recht von einer Person ausgeübt werden können und welche nicht. Außerdem wird dargelegt, unter welchen Bedingungen einem Pfarrer mehrere Pfarreien nach can. 526 § 1 anvertraut werden können