The term "Privilege"
Der Begriff "Privileg" hat eine lange und komplexe Geschichte. Im kanonischen Recht wurde er für eine Vielzahl von Bestimmungen verwendet, u. a. für spezielle Gesetze, Ablässe, Vollmachten, Privatrechte, Reskripte oder Exemptionen sowie für bestimmte Erlaubnisse oder Dispensen, die das gel...
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Format: | Print Book |
Language: | Undetermined language |
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Published: |
Rom
[publisher not identified]
1997
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In: | Year: 1997 |
Series/Journal: | Tesi Gregoriana
23 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Grundfrage
B Privilege B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 76-84 |
Summary: | Der Begriff "Privileg" hat eine lange und komplexe Geschichte. Im kanonischen Recht wurde er für eine Vielzahl von Bestimmungen verwendet, u. a. für spezielle Gesetze, Ablässe, Vollmachten, Privatrechte, Reskripte oder Exemptionen sowie für bestimmte Erlaubnisse oder Dispensen, die das geltende Gesetz für den Einzelfall außer Kraft setzen sollten. Der CIC 1917 verwandte den Begriff ausschließlich als Klassifikation für Rechte oder Vollmachten, die entweder per Gesetz, Gewohnheit oder Verjährung erworben wurden. Damit ließ der Gesetzgeber die historischen Kontroversen im Hinblick auf die genaue Bedeutung des Begriffes und der Frage nach der Rechtsnatur ungelöst stehen. Der Autor versucht zu klären, wie die Änderungen im CIC 1983 - sowohl bezüglich der Definition als auch im Hinblick auf den Gebrauch - dazu gedient haben, alte Kontroversen zu klären. Es wird vom Verfasser versucht, das Institut der Privilegien in seinen verschiedenen Dimensionen zu erhellen |
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