Wether the norm expresses in Canon 1103 is of natural law or of positive church law
Bereits im Mittelalter wurde die Frage diskutiert, ob die Nichtigkeit der Ehe bei Furcht und Zwang auf göttlichem oder kirchlichem Recht beruhe. Die authentische Interpretation zu can. 1103 von Seiten der päpstlichen Kommission lässt es zu, diesen Canon auch auf erzwungene Ehen von Nicht-Katholiken...
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Format: | Print Book |
Language: | Undetermined language |
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Published: |
Rom
[publisher not identified]
1997
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In: | Year: 1997 |
Series/Journal: | Tesi Gregoriana
18 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Fear
B Ius divinum B Law B Compulsion B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1103 |
Summary: | Bereits im Mittelalter wurde die Frage diskutiert, ob die Nichtigkeit der Ehe bei Furcht und Zwang auf göttlichem oder kirchlichem Recht beruhe. Die authentische Interpretation zu can. 1103 von Seiten der päpstlichen Kommission lässt es zu, diesen Canon auch auf erzwungene Ehen von Nicht-Katholiken anzuwenden. Damit wird die naturrechtliche Qualität dieses Canons vorausgesetzt. Die vorliegende Dissertation ist eine historische und kritische Untersuchung der Lehrmeinungen in Bezug auf die Fragestellung der Rechtsqualität - angefangen von Sánchez bis hin zu Autoren der Gegenwart. Der Verfasser untersucht im Anschluss daran ebenso die Rechtsprechung. Besondere Aufmerksamkeit widmet der Autor der Frage nach der "inneren Angst", die nicht von außen eingeflößt wird, ein Tatbestand, der erst mit dem CIC 1983 volle Bedeutung erlangt hat |
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