incapacitas assumendi obligationes, Rota Romana, (45/89) PN 12.064, 27.04.1989

Der Rechtsteil geht auf verschiedene Formen geistiger Erkrankungen ein, ohne dass es aufgrund des fehlenden Tatsachenteils klar wird, um welche Krankheit es sich im konkreten Fall handelt. Das affirmative Urteil schließt sich den Aussagen der Gutachter an, dass mit moralischer Gewissheit also festst...

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Bibliographic Details
Main Author: Faltin, Daniel 1927-2008 (Author)
Format: Print Book
Language:Latin
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Published: 1994
In:Year: 1994
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Diözesanrichter
B Expert
B Catholic church Rota Romana
B Psyche
B Ehenichtigkeitsverfahren
B Marriage
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §3
Description
Summary:Der Rechtsteil geht auf verschiedene Formen geistiger Erkrankungen ein, ohne dass es aufgrund des fehlenden Tatsachenteils klar wird, um welche Krankheit es sich im konkreten Fall handelt. Das affirmative Urteil schließt sich den Aussagen der Gutachter an, dass mit moralischer Gewissheit also feststehe, dass die nichtklagende Frau zum Zeitpunkt der Eheschließung die ehelichen Pflichten nicht habe übernehmen können. Die Kopie des Urteils befindet sich im IKR-MS